Lizenz- und Nutzungsbedingungen des EFL-Trendradars

Lizenzbedingungen

§ 1 Vertragsgegenstand

  1. Die Energieforen Leipzig GmbH – nachfolgend „Lizenzgeber“ genannt – hat mit dem Lizenznehmer – nachfolgend „Vertragspartner“ genannt – in dem „Bestellformular EFL-Trendradar“ vereinbart, dem Vertragspartner eine Lizenz für die Nutzung der Plattform „EFL-Trendradar“ – nachfolgend „Lizenzgegenstand“ genannt – gemäß diesen Lizenzbedingungen zu erteilen. Diese Lizenzbedingungen stellen zusammen mit den Nutzungsbedingungen und dem „Bestellformular“ nebst sämtlichen Anlagen eine rechtliche Vereinbarung – nachfolgend „Vertrag“ genannt – zwischen dem Lizenzgeber und dem Vertragspartner dar.
  2. Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung des Bestellformulars durch den Vertragspartner und einer Bestätigung des Vertragsschlusses durch den Lizenzgeber in Kraft. Die Bestätigung kann durch Übersendung der Zugangsdaten erfolgen.
  3. Der Lizenzgeber stellt dem Vertragspartner unter www.foren-radar.com den Online-Zugriff auf den Lizenzgegenstand für die Dauer des Vertrages zwischen dem Vertragspartner und dem Lizenzgeber zur Verfügung. Das Recht des Vertragspartners zur Nutzung des Lizenzgegenstandes umfasst das Recht, den eigenen Angestellten/Mitarbeitern einen Zugang zum Lizenzgegenstand zu gewähren. 
  4. Der EFL-Trendradar ist ein Tool für das gesamte Unternehmen, mittels dessen Trends aus einer Branche erfasst und – je nach Leistungspaket – individualisiert und durch den Vertragspartner in einem eigenen Umfeld priorisiert und bearbeitet werden können. Die Leistungsbestandteile der Lizenzpakete gliedern sich wie folgt:

Leistungsbestandteile der Lizenzpakete:


Pro :

  • 1 User-Lizenz zum Ansehen, die von beliebig vielen Mitarbeitern genutzt werden kann
  • Definition, Key-Facts und allgemeine Use Cases von ca. 57 Subtrends in 11 Megatrends
  • Energiespezifische Use Cases mit monatlicher Aktualisierung
  • Beschreibung von Konsequenzen auf die Branche
  • Darstellung der beeinflussten Wertschöpfungsstufen
  • Jährliche Aktualisierung

Enterprise:

  • Alle Pro-Funktionen, plus:
  • Ein konfigurierbarer Trendradar: Verschieben, Löschen und Anlegen von Trends, Erstellen von Zusatzinformationen zum Trend
  • Filtermöglichkeit nach Wertschöpfungsstufen
  • Kollaborationsfunktion zum gemeinsamen Einschätzen von Trends
  • 1 Admin-User-Lizenz zur Verwaltung und Bearbeitung sowie 5 User-Lizenzen
  • Individuelles Nutzermanagement
  • Es können jeweils weitere zusätzlich konfigurierbare Trendradare und Nutzer gebucht werden
  • Export der Trendradar-Inhalte in eine PowerPoint-Datei
  • Bearbeitung der Megatrends und Megatrend-Definitionen

 

  1. Der Vertragspartner hat die Übereinstimmung der Leistungsbestandteile mit seinen Wünschen und Bedürfnissen geprüft. Der Vertragspartner hat innerhalb der ersten zwei Wochen, nachdem ihm ein Zugang zum Lizenzgegenstand vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellt worden ist, die Möglichkeit, den Lizenzgegenstand nochmals auf dessen Vereinbarkeit mit den Wünschen und Bedürfnissen des Vertragspartners zu überprüfen. Entspricht der Lizenzgegenstand nicht den Anforderungen des Vertragspartners, kann dieser innerhalb von zwei Wochen nach Übermittlung der Zugangsdaten kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Macht der Vertragspartner von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, gilt der Lizenzgegenstand als den Anforderungen des Vertragspartners entsprechend.
  2. Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Vertragsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung.

§ 2 Lizenzvergabe und –umfang

  1. Mit Abschluss des Vertrages gewährt der Lizenzgeber dem Vertragspartner eine auf die Vertragslaufzeit und inhaltlich im Sinne dieser Lizenzbedingungen begrenzte Lizenz zur nicht-ausschließlichen Nutzung des Lizenzgegenstandes. Der Vertragspartner erhält für die Dauer des Vertrages das Recht, seinen Mitarbeitern die Nutzung des Lizenzgegenstandes zu gewähren. Soweit der Vertragspartner seinen Angestellten einen Zugang zum Lizenzgegenstand zur Verfügung stellt, wird der Vertragspartner seine Angestellten auf die Geltung der Nutzungsbedingungen hinweisen.
  2. Eine Übertragung von Eigentumsrechten an dem Lizenzgegenstand oder Teilen hiervon ist mit dem Vertrag nicht verbunden. Dem Vertragspartner wird lediglich die Nutzung im Rahmen dieser Lizenzbedingungen während der Vertragslaufzeit eingeräumt. Dazu zählt insbesondere das nichtausschließliche, nicht übertragbare Recht, die Benutzeroberfläche des Lizenzgegenstandes zur Anzeige auf dem Bildschirm in den Arbeitsspeicher der verwendeten Endgeräte zu laden und die dabei entstehenden Vervielfältigungen der Benutzeroberfläche vorzunehmen.
  3. Die Lizenz zur Nutzung des Lizenzgegenstandes ist auf den Vertragspartner beschränkt. Der Vertragspartner ist berechtigt, den Lizenzgegenstand durch seine Organe und Mitarbeiter zu nutzen, sofern diese den Lizenzgegenstand im Auftrag des Vertragspartners für eigene und unmittelbare Zwecke des Vertragspartners verwenden.
  4. Die Lizenz erstreckt sich nicht auf mit dem Vertragspartner verbundene Unternehmen oder zu seinem Konzern gehörige Gesellschaften. Insbesondere erstreckt sich die Lizenz nicht auf Tochter-, Mutter-, oder Schwestergesellschaften des Vertragspartners. Mit diesen sind eigenständige Verträge mit dem Lizenzgeber zu schließen.
  5. Die Lizenz ist nicht übertragbar, nicht untervermietbar und darf auch auf keine ähnliche Art und Weise an Dritte weitergegeben werden.

§ 3 Bereitstellung

Der Lizenzgeber stellt dem Vertragspartner den Lizenzgegenstand in der jeweils aktuellsten Version am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit dem Lizenzgegenstand steht (nachfolgend „Übergabepunkt“ genannt) zur Nutzung bereit. Der Lizenzgegenstand, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden vom Lizenzgeber bzw. von einem vom Lizenzgeber beauftragten Dienstleister bereitgestellt. Der Lizenzgeber schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Vertragspartners und dem Übergabepunkt.

 § 4 Rechte und Pflichten Vertragspartners

  1. Der Vertragspartner wird den Lizenzgeber bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Insbesondere ist der Vertragspartner verpflichtet, Funktionsausfälle, -störungen oder –beeinträchtigungen des Lizenzgegenstandes unverzüglich und unter Angabe einer Fehlerbeschreibung beim Lizenzgeber anzeigen.
  2. Der Vertragspartner hat die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeiter, denen die Zugangsdaten durch den Vertragspartner zur Verfügung gestellt werden, dies ebenfalls tun.

 § 5 Rechte und Pflichten des Lizenzgebers

  1. Dem Lizenzgeber ist bekannt, dass der Vertragspartner auf die verlässliche Erreichbarkeit des Lizenzgegenstandes angewiesen ist. Die jederzeitige Erreichbarkeit des Lizenzgegenstandes steht deshalb im höchsten Bestreben des Lizenzgebers. Eine durchgehende Verfügbarkeit des Lizenzgegenstandes kann durch den Lizenzgeber jedoch nicht gewährleistet werden. Der Lizenzgeber weist den Vertragspartner darauf hin, dass Einschränkungen der Erreichbarkeit des Lizenzgegenstandes entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs des Lizenzgebers liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag des Lizenzgebers handeln, vom Lizenzgeber nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets, internet- und netzbedingte Ausfallzeiten sowie höhere Gewalt. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der Plattform haben, hat dies keine Auswirkungen auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.
  2. Der Lizenzgeber ist berechtigt, den Zugriff auf den Lizenzgegenstand zu unterbrechen, wenn dies im Hinblick auf die Sicherheit oder Integrität der Server, auf denen der Lizenzgegenstand betrieben wird oder zur Durchführung von Wartungsarbeiten an dem Lizenzgegenstand erforderlich ist. Der Lizenzgeber ist bemüht, dass durch Wartungsarbeiten keine Einschränkungen der Nutzbarkeit der Plattform während der Regelbetriebszeiten entstehen. Der Lizenzgeber wird im Falle der Unterbrechung der Verfügbarkeit des Lizenzgegenstandes zur Durchführung von Wartungsarbeiten den Vertragspartner im Voraus per E-Mail über die voraussichtliche Ausfallzeit der Plattform informieren.
  3. Die Verfügbarkeit des Lizenzgegenstandes bis zum Übergabepunkt in das Internet beträgt mindestens 98 % im Monatsmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Lizenzgegenstand aufgrund von Wartungsarbeiten oder von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Lizenzgebers liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), nicht erreichbar ist.

§ 6 Vergütung

  1. Die Lizenzgebühren sind in dem Bestellformular festgelegt und jährlich zahlbar. Die Höhe der im Bestellformular festgelegten Lizenzgebühren richtet sich nach dem vom Vertragspartner gewählten Lizenzpaket (EFL-Trendradar Pro, EFL-Trendradar Enterprise), der Anzahl der Zugänge (Trendradare) sowie danach ob zwischen dem Lizenzgeber und dem Vertragspartner bereits eine Forenpartnerschaft besteht.
  2. Die Lizenzgebühren sind jeweils nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Die Lizenzgebühren werden in Euro zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung abgerechnet.

§ 7 Gewährleistung

  1. Die Vertragssoftware hat die in § 1 genannten Funktionalitäten, eignet sich für die vertraglich vorausgesetzte, sonst die gewöhnliche Verwendung und hat die bei Software dieser Art übliche Qualität. Der Vertragspartner hat unverzüglich nach Abschluss dieses Vertrages zu prüfen, ob die Spezifikation der Software seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Ihm sind die wesentlichen Funktionsmerkmale und Systemvoraussetzungen der Software bekannt. Soweit der Vertragspartner nicht innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der Zugangsdaten eine Funktionsbeeinträchtigung der Vertragssoftware schriftlich gegenüber dem Lizenzgeber rügt, gilt die Vertragssoftware in Bezug auf einen bei Vertragsschluss vorliegenden Mangel als vorbehaltlos angenommen.

          Eine Funktionsbeeinträchtigung der Vertragssoftware, die aus Hardwaremängeln, veränderten Umgebungsbedingungen, Fehlbedienungen des Vertragspartners oder ähnlichen im              Verantwortungsbereich des Vertragspartners liegenden Umständen resultiert, ist kein Mangel. 

  1. Bei Vorliegen eines Sachmangels kann der Lizenzgeber zunächst nacherfüllen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Lizenzgebers durch Beseitigung des Mangels, durch Zurverfügungstellung einer Software, die den Mangel nicht hat, oder dadurch, dass der Lizenzgeber dem Vertragspartner Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. 
  2. Der Vertragspartner wird den Lizenzgeber bei der Fehleranalyse und Mängelbeseitigung unterstützen, indem er auftretende Probleme konkret beschreibt, den Lizenzgeber umfassend informiert und die für die Mangelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährt. Der Lizenzgeber kann die Mangelbeseitigung nach seiner Wahl vor Ort oder in den eigenen Geschäftsräumen durchführen.
  3. Der Verlust von durch den Lizenzgeber in die Software eingegebenen Daten ist kein Mangel.
  4. Der Lizenzgeber leistet keine Gewähr für die Richtigkeit und interne Verwertbarkeit der durch den Vertragspartner oder seinen Angestellten in den EFL-Trendradar eingegebenen Informationen zu Trends.

§ 8 Weiterentwicklung und Wartung

  1. Der Lizenzgeber entwickelt den Lizenzgegenstand während der Dauer des Vertrages in Bezug auf Qualität und Modernität fort, passt ihn an geänderte Anforderungen an, beseitigt Fehler, um die geschuldete Qualität aufrechtzuerhalten, und stellt dem Vertragspartner die hieraus entstehende neue Versionen des Lizenzgegenstandes zur Verfügung. Der Umfang der konkreten Weiterentwicklungs- und Wartungsleistungen steht im freien Ermessen des Lizenzgebers.
  2. Der Lizenzgeber erbringt die Weiterentwicklungs- und Wartungsleistungen nach dem jeweiligen Stand der Technik und so, dass sie sich am Interesse der Gesamtheit der Vertragspartner orientieren.

§ 9 Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Der Lizenzgeber und der Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung zugehenden oder bekannt werdenden Informationen oder Gegenstände (z.B. Software, Unterlagen, Informationen), die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich bezeichnet sind, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt.
  2. Die Pflicht zur Geheimhaltung der vertraulichen Informationen besteht während der gesamten Laufzeit des Vertrages sowie für einen Zeitraum von 10 Jahren über dessen Beendigungszeitpunkt hinaus. Der Lizenzgeber und der Vertragspartner sind so lange zur Geheimhaltung der vertraulichen Informationen verpflichtet, bis diese auf anderem Wege allgemein bekannt werden oder der Lizenzgeber und der Vertragspartner schriftlich auf die Geheimhaltung verzichtet haben. Die Vorschriften des GeschGehG oder andere gesetzliche Vertraulichkeitsverpflichtungen in der jeweils gültigen Fassung bleiben unberührt.
  3. Der Lizenzgeber verarbeitet die zur Vertragsabwicklung erforderlichen Daten des Vertragspartners und seiner Mitarbeiter unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Die bei der Nutzung des Lizenzgegenstandes vom Vertragspartner oder seinen Angestellten eingegebenen Informationen/Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. 

§ 10 Schutzrechte Dritter

  1. Der Lizenzgeber gewährleistet, dass der vertragsgemäßen Nutzung des Lizenzgegenstandes durch den Vertragspartner sowie seiner Mitarbeiter keine Rechte Dritter entgegenstehen. Bei Rechtsmängeln leistet der Lizenzgeber dadurch Gewähr, dass er dem Vertragspartner nach seiner Wahl eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an dem Lizenzgegenstand oder an einer gleichwertigen Plattform verschafft.
  2. Der Vertragspartner unterrichtet den Lizenzgeber unverzüglich und abweichend von § 12 (Mitteilungen) schriftlich, falls Dritte Schutzrechte (z.B. Urheber- oder Patentrechte) an dem Lizenzgegenstand geltend machen. Der Lizenzgeber unterstützt den Vertragspartner bei dessen Verteidigung gegen die Angriffe des Dritten durch Beratung und Information.

§ 11 Haftung

  1. Der Lizenzgeber haftet nur für Schäden, deren Schadensursache auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung oder auf einer zumindest fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruht. Als Kardinalpflichten gelten solche, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, auf deren Einhaltung der Vertragspartner daher vertraut und auch vertrauen darf und/oder Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden. Bei Kardinalpflichten ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  2. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder soweit der Lizenzgeber ausnahmsweise eine Garantie übernommen hat. Darüber hinaus bleibt die Haftung gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlich zwingenden produkthaftungsrechtlichen Vorschriften unberührt.
  3. Der Vertragspartner ist für die Sicherung und Erhaltung der eigenen Unternehmensdaten selbst und außerhalb des EFL-Trendradars verantwortlich. Der Lizenzgeber haftet im Falle eines Datenverlustes bei der Nutzung des EFL-Trendradars für keinerlei Schäden aus verlorenen Informationen und Erkenntnissen, die der Vertragspartner in den EFL-Trendradar eingegeben hat.
  4. Der Lizenzgeber haftet nicht für die Richtigkeit und interne Verwertbarkeit der durch den Vertragspartner oder seinen Angestellten in den EFL-Trendradar eingegebenen Informationen zu Trends.

§ 12 Mitteilungen

  1. Für die Wirksamkeit von Erklärungen und Mitteilungen, genügt die Wahrung der Textform gemäß § 126b BGB (z.B. E-Mail und Telefax).
  2. Eine E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als von der anderen Partei stammend, wenn die E-Mail die E-Mail-Adresse des Absenders sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten.

§ 13 Laufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag wird für die Dauer eines Jahres geschlossen. Vertragsbeginn ist der nächste Monatserste nach Vertragsabschluss. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist eines Monats zum Ende des Vertragsjahres in Schriftform gekündigt wird.
  2. Die Parteien sind jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist zur Kündigung des Vertrages berechtigt, soweit ein wichtiger Grund hierfür vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt für den Lizenzgeber insbesondere vor, wenn der Vertragspartner trotz Abmahnung wiederholt gegen Bestimmungen des Vertrages verstößt, geistige Schutzrechte des Lizenzgebers verletzt, den Lizenzgegenstand zu rechtswidrigen Zwecken missbraucht oder über das Vermögen des Vertragspartners das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird.

§ 14 Folgen der Beendigung

Im Falle der Beendigung des Vertrages wird der bestehende Account des Vertragspartners zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages zunächst gesperrt und nach einer Übergangszeit von zwei Wochen endgültig gelöscht. Eine weitere Nutzung des Lizenzgegenstandes ist nicht mehr möglich. 

§ 15 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl und salvatorische Klausel

  1. Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung des vorgenannten Schriftformerfordernisses.
  2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Leipzig (Deutschland).
  3. Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  4. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, werden die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen des Vertrages davon nicht berührt. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem von den Parteien mit der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung verfolgt wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. 

 

Nutzungsbedingungen

I. Anwendungsbereich

  1. „EFL-Trendradar“ ist eine webbasierte Plattform, die nur für registrierte Nutzer erreichbar ist – nachfolgend „Plattform“ genannt – und der Trendforschung in verschiedenen Branchen, insbesondere der Versicherungswirtschaft und Energiewirtschaft, dient. Die Plattform richtet sich ausschließlich an Organe oder Angestellte/Mitarbeiter – nachfolgend „Nutzer“ genannt – des Vertragspartners „Lizenznehmer“, mit dem die Energieforen Leipzig GmbH – nachfolgend „Anbieter“ genannt – einen Vertrag über die Nutzung des EFL-Trendradars, bestehend aus einem gesonderten Bestellformular sowie gesonderten Lizenzbedingungen unter Einbeziehung dieser Nutzungsbedingungen, geschlossen hat. Die hiesigen Bestimmungen gestalten mithin das Vertragsverhältnis mit dem Lizenznehmer/Vertragspartner weiter aus und informieren den Nutzer über die Modalitäten der Nutzung und seinen sich daraus ergebenden Verpflichtungen gegenüber seinem Arbeitgeber.

II. Nutzeraccount, Nutzungsvereinbarung

  1. Der Zugang zu der Plattform ist nur über einen vom Anbieter anzulegenden Nutzeraccount möglich. Der Nutzeraccount ist für den Vertragspartner einheitlich; es besteht kein Anspruch des Lizenznehmers oder Nutzers auf das Anlegen gesonderter Nutzerprofile für einzelne Nutzer. Der Lizenznehmer erhält nach Abschluss der vertraglichen Vereinbarung mit dem Anbieter die Zugangsdaten für den Account, dieser bestehend aus einer E-Mail-Adresse und einem Passwort. Das vom Anbieter mitgeteilte Passwort kann durch den Lizenznehmer geändert werden.
  2. Das Recht zur Nutzung der Plattform ist nicht personengebunden. Der Nutzer ist berechtigt, die Zugangsdaten an andere Mitarbeiter oder Organe des Lizenznehmers weiterzugeben. Der Nutzer ist jedoch nicht berechtigt, die Zugangsdaten an Mitarbeiter oder Organe von mit dem Vertragspartner verbundenen Unternehmen, von zu dem Konzern des Vertragspartners gehörigen Gesellschaften oder an sonstige Dritte weiterzugeben. 

III. Schutz des Nutzeraccounts

  1. Der Nutzer ist verpflichtet, eine Nutzung des Accounts durch Personen, an die eine Weitergabe der Zugangsdaten gemäß II. Ziff. 2 nicht gestattet ist, zu verhindern. Der Nutzer muss den Schutz der Zugangsdaten durch alle erforderlichen und geeigneten Maßnahmen sicherstellen. 
  2. Der Nutzer verpflichtet sich, den Anbieter umgehend per E-Mail zu informieren, wenn ein Missbrauch des Nutzeraccounts oder der Zugangsdaten eingetreten ist oder wenn seitens des Nutzers ein solcher Verdacht besteht.
  3. Im Falle des Missbrauchs des Accounts oder der Zugangsdaten oder bei Missbrauchsverdacht wird der Anbieter den Account des Nutzers umgehend sperren, um die weitere Nutzung und einen Missbrauch des Accounts zu verhindern. Eine erneute Freigabe des Accounts erfolgt durch den Anbieter, sobald die Gefahr des Missbrauchs beseitigt wurde. Bei wiederholtem Auftreten von Missbrauchsfällen behält sich der Anbieter vor, den Account dauerhaft zu sperren.
  4. Der Anbieter behält sich die Geltendmachung von Schadenersatzforderungen gegenüber dem Nutzer vor, die dadurch entstehen, dass einem Dritten durch den vom Nutzer verschuldeten Missbrauch des Accounts ein Schaden entstanden ist und dieser berechtigterweise gegenüber dem Anbieter geltend gemacht wird oder der Anbieter selbst durch den vom Nutzer verschuldeten Missbrauch ein Schaden entsteht.

IV. Rechte und Pflichten des Nutzers, Sperrung des Accounts

  1. Der Nutzer ist berechtigt, die Plattform zu nutzen, soweit der Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Lizenznehmer, auf dem das Nutzungsrecht des Nutzers beruht, nicht beendet ist. 
  2. Die Rechte an der Plattform, insbesondere Eigentums- und Urheberrechte, stehen uneingeschränkt dem Anbieter zu. Der Nutzer hat insbesondere nicht das Recht, die Plattform zu vertreiben, zu vermieten oder in sonstiger Weise zu überlassen.
  3. Der Nutzer räumt dem Anbieter mit der Übermittlung der in die Plattform eingegebenen Informationen und Daten das übertragbare, nicht-exklusive, zeitlich auf die Laufzeit des zwischen dem Vertragspartner und dem Anbieter geschlossenen Vertrags, auf dem das Nutzungsrecht des Nutzers beruht, beschränkte Recht ein, diese Daten zu verarbeiten, soweit dies zum Betrieb der Plattform erforderlich ist. Die Einräumung dieser Rechte erfolgt unentgeltlich. 
  4. Der EFL-Trendradar ist nicht zur Aufbewahrung geschäftsrelevanter Daten gedacht. Der Nutzer hat sicherzustellen, dass alle für ihn oder sein Arbeitgeber wichtige eigenen Daten und Informationen auch außerhalb der Plattform unternehmensintern gespeichert werden.
  5. Die Plattform darf durch den Nutzer nicht missbräuchlich genutzt werden, insbesondere
    hat der Nutzer alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die Integrität und Betriebsbereitschaft der Plattform gefährden oder stören;
    ist der Nutzer für alle von ihm mittels der Plattform verarbeiteten Inhalte selbst verantwortlich. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass er über sämtliche Rechte an den Inhalten verfügt, insbesondere, wenn der Nutzer Meinungen und Inhalte Dritter, wie z.B. aus Presse-/Medienartikeln oder Studien auf der Plattform zugänglich macht.
    Es ist dem Nutzer untersagt, rechts- oder sittenwidrige Inhalte mit der Plattform zu verarbeiten oder auf solche Inhalte hinzuweisen. Dazu zählen Insbesondere Informationen, die im Sinne der §§ 130, 130a und 131 StGB der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, im Sinne des § 184 StGB pornografisch sind oder die das Ansehen des Anbieters schädigen können.
  6. Bei Zuwiderhandlungen des Nutzers gegen diese Nutzungsbedingungen behält sich der Anbieter vor, dem verstoßenden Nutzer das Nutzungsrecht zur Nutzung der Plattform zu entziehen. Eine weitere Nutzung der Plattform durch den Nutzer ist dann nicht mehr möglich. Eine Freigabe zur Nutzung erfolgt nur, wenn gegenüber dem Anbieter nachgewiesen wurde, dass die Zuwiderhandlung durch den Nutzer beendet wurde und glaubhaft gemacht wurde, dass eine weitere Zuwiderhandlung durch den Nutzer nicht droht. Ferner behält sich der Anbieter die Geltendmachung jedweder in Betracht kommender Schadenersatzansprüche gegenüber dem Nutzer (und/oder dem Vertragspartner) vor.

V. Änderung dieser Nutzungsbedingungen

Der Anbieter kann gelegentlich nach eigenem Ermessen Änderungen an diesen Nutzungsbedingungen vornehmen. Über Änderungen an den Nutzungsbedingungen wird der Anbieter den Lizenznehmer in Textform informieren. Darüber hinaus werden Änderungen der Nutzungsbedingungen durch Einstellen auf der Plattform bekanntgegeben.

VI. Haftung des Anbieters

  1. Der Anbieter haftet nur für Schäden, deren Schadensursache auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung oder auf einer zumindest fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruht. Als Kardinalpflichten gelten solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, auf deren Einhaltung der Vertragspartner daher vertraut und auch vertrauen darf und/oder Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. 
  2. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder soweit der Anbieter ausnahmsweise eine Garantie übernommen hat. Darüber hinaus bleibt die Haftung gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlich zwingenden produkthaftungsrechtlichen Vorschriften unberührt.

VII. Schlussbestimmungen

  1. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sind, wird die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen davon nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem von den Parteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dies gilt auch für etwaige Lücken in den Nutzungsbedingungen. 
  2. Als Vertragssprache steht dem Nutzer ausschließlich deutsch zur Verfügung. Diese Nutzungsbedingungen können vom Nutzer im Nutzeraccount eingesehen und gespeichert werden.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen ist Leipzig.
  4. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des Kollisionsrechts. 

Preise der Lizenzpakete

EFL-Trendradar Pro

  • Preis für Forenpartner: 500,- EUR p.a.*
  • Preis für Nicht-Forenpartner: 2.000,- EUR p.a.*
  • Implementierung und Schulung: 750,- EUR einmalig

EFL-Trendradar Enterprise

  • Preis für Forenpartner: 2.000,- EUR p.a.*
  • Preis für Nicht-Forenpartner: 4.000,- EUR p.a.*
  • Implementierung und Schulung: 750,- EUR einmalig

Für jeden weiteren Trendradar:

  • Preis für Forenpartner: 500 EUR p.a. *
  • Preis für Nicht-Forenpartner: 750 EUR p.a. *
  • Preis für Implementierung und Schulung: je 450,- EUR

Für 10 weitere Nutzer:

  • Preis für Forenpartner: 100 EUR p.a. *
  • Preis für Nicht-Forenpartner: 250 EUR p.a. *
  • Preis für Implementierung und Schulung: 200,- EUR pauschal

*Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt.