User Group Recht und Regulierungsmanagement

 Allgemeine Hinweise Zum nächsten Arbeitstreffen

Die rechtlichen und regulatorischen Anforderungen im Netzbereich verändern sich stetig. Für kommunale und regionale Versorger bedeutet das, neue Vorgaben aus EnWG und ARegV ebenso im Blick zu behalten wie Entscheidungen und Konsultationen der Beschlusskammern der Bundesnetzagentur. Entscheidend ist dabei immer auch die Frage, was sich daraus für die praktische Arbeit ergibt.

Genau hier setzt die User Group Recht und Regulierungsmanagement an. 
Fach- und Führungskräfte aus Netzbetrieb, Regulierung, Energierecht und kaufmännischen Bereichen kommen regelmäßig zusammen, um konkrete Fragestellungen und Erfahrungen zu besprechen. Inhaltlich reicht der Austausch vom Umgang mit Beschwerden nach § 75 EnWG und Kostenprüfungsverfahren über Netzentgeltkalkulation und regulatorisches Berichtswesen bis zu rechtlichen und ökonomischen Fragestellungen des Netzbetriebs.

Dabei treffen unterschiedliche Perspektiven aus Recht, Technik und Regulierung aufeinander. Das schafft Raum, aktuelle Entscheidungen und Verfahren gemeinsam zu betrachten und Erfahrungen aus der eigenen Praxis mit anderen Fachkolleginnen und Fachkollegen zu teilen.


 

Auswahl unserer Themen

  • Neue Entscheidungen und Verfahren der Bundesnetzagentur
  • Gesetzes- und Politikänderungen (z.B. EnWG Novelle, KRITIS-Dachgesetz, Herkunftsnachweise, ARegV, Kleinstnetzregeln, Speicher-/Wasserstoffregulierung)
  • Rechtsprechung und Rechtsschutz für Strom- und Gasnetzbetreiber
  • Kostenprüfungsverfahren (NEF, RAMEN) & Erhebungsbögen
  • Digitale Anforderungen & regulatorisches Berichtswesen
  • Rechtliche und Ökonomische Bewertung regulatorischer Risiken
  • Zusammenarbeit Recht ↔ Regulierung in der Praxis
  • Herausforderungen des Stromnetzausbaus und der Transformation der Gasnetze

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Allgemeine Hinweise

  • Vertrauter Austausch zwischen Teilnehmenden mit hochwertigen Praxisimpulsen
  • Gemeinsame Themenfestlegung und Weiterentwicklung
  • Max. 30 teilnehmende Unternehmen treffen sich zweimal jährlich
  • Quotierung bei der Gruppenstruktur: mind. 75 % EVU

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